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Trinkwasser

Frühmorgens für den Kaffee oder abends für die Dusche ...

eine zuverlässige Wasserversorgung gehört einfach zu unserem Alltag.
Wir denken wohl kaum darüber nach, wieviel Aufwand und Technik zur Gewährleistung dieser hohen Versorgungssicherheit notwendig sind. Unser Erzgebirge mit erheblichen Höhenunterschieden (Fichtelberg 1215 m ü. NN und das Zschopautal bis 320 m ü. NN), schwierigen geologischen Bedingungen für den Rohrleitungsbau und eine geringe Anschlussnehmerdichte erfordert ein aufwändiges Rohrleitungsnetz mit einem sehr hohen technischen Aufwand.

Die „ETW“ GmbH garantiert eine stabile und qualitätsgerechte Trinkwasserversorgung im Erzgebirgskreis und in einem kleinen Teil des Landkreises  Mittelsachsen für rund 133.700 Einwohner sowie für die Industrie und Landwirtschaft –und das jeden Tag rund um die Uhr.

Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit Auskunft über die Qualität des Ihnen bereitgestellten Trinkwassers zu erhalten.

Im Folgendem erhalten Sie wichtige Informationen über verwendete Zusatzstoffe nach § 21 der Trinkwasserverordnung bei der Trinkwasseraufbereitung.

> Zusatzstoffe

Aufgrund verschiedener Wässer, auch innerhalb einer Gemeinde, benötigen wir für diese Auskunft die betreffende Anschlussadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl).Im Folgendem erhalten Sie wichtige Informationen zur Wasserhärte und dem pH-Wert.

> Wasserhärte - ph-Wert

Wenn für Ihre Gemeinde verschiedene Härtebereiche angegeben sind, dann können Sie den genauen Wert gern über folgende E-Mail-Adresse erfragen:

qualitaet(at)wasserversorgung-etw.de

Notwendig dafür ist lediglich Ihre genaue Wohnanschrift (Abnahmestelle).

Jahresübersicht der Qualität des bereitgestellten Trinkwassers je Gemeinde und Ortsteil

Hinweis:
Bei mehr als einer Trinkwasseruntersuchung je Ortsteil werden verschiedene Wässer in unterschiedlichen Zonen oder als Mischwasser bereitgestellt.
Verbraucher haben die Möglichkeit Einzeluntersuchungen je Versorgungszone bei der "ETW" GmbH abzufordern. Für eine genaue Zuordnung benötigen wir dazu die Anschlussadresse.

 

Ort / OrtsteilNr.(1)Nr.(2)Nr.(3)
Amtsberg OT SchlößchenA289  
Amtsberg OT Schlößchen/WillischthalA289  
Amtsberg OT WeißbachA289A287 
Amtsberg OT Weißbach/WillischthalA251  
Annaberg-Buchholz OT Annaberg und OT KleinrückerswaldeA028A001 
Annaberg-Buchholz OT BuchholzA012A046 
Annaberg-Buchholz OT CunersdorfA012  
Annaberg-Buchholz OT FrohnauA012  
Annaberg-Buchholz OT GeyersdorfA028  
BärensteinA008  
CrottendorfA014A060 
Crottendorf OT WalthersdorfA060A046 
DeutschneudorfA198A100 
Deutschneudorf OT DeutscheinsiedelA198  
DrebachA251  
Drebach OT GrießbachA251  
Drebach OT ScharfensteinA276  
Drebach OT VenusbergA251  
Drebach OT WillischthalA251  
Drebach OT WillitzschA264  
EhrenfriedersdorfA251A252 
Ehrenfriedersdorf - Mönchsbad GWG B95A051  
GelenauA264A265A251
GeyerA075A023 
GornauA289  
Gornau OT WitzschdorfA289  
Großhartmannsdorf OT Mittelsaida/NiedersaidaA135  
Großhartmannsdorf OT ObersaidaA135  
GroßolbersdorfA289  
Großolbersdorf OT HohndorfA271  
Großolbersdorf OT HopfgartenA271  
Großrückerswalde inkl. OT Mauersberg und OT NiederschmiedebergA271  
Grünhainichen OT WaldkirchenA289  
HeidersdorfA137  
JöhstadtA072A036 
Jöhstadt OT Grumbach / HeilbrunnenA031-01  
Jöhstadt OT Grumbach und NeugrumbachA031  
Jöhstadt OT OberschmiedebergA007  
Jöhstadt OT SchmalzgrubeA049  
Jöhstadt OT SteinbachA056  
KönigswaldeA038  
Königswalde OT BrettmühleA067  
Kurort Oberwiesenthal OT HammerunterwiesenthalA033  
Kurort Oberwiesenthal OT OberwiesenthalA043A044 
Kurort Seiffen OT SeiffenA100A198 
Marienberg OT AnsprungA116  
Marienberg OT Gebirge/GelobtlandA271  
Marienberg OT HüttengrundA176  
Marienberg OT KühnhaideA121  
Marienberg OT LautaA271  
Marienberg OT LauterbachA271  
Marienberg OT MoosheideA271  
Marienberg OT NiederlautersteinA271  
Marienberg OT PobershauA271  
Marienberg OT ReitzenhainA194  
Marienberg OT RittersbergA103  
Marienberg OT RübenauA104  
Marienberg OT SatzungA197  
Marienberg OT SorgauA136  
Marienberg OT WüstenschletteA271  
Marienberg OT ZöblitzA103  
Marienberg StadtA271A176 
Mildenau OT Arnsfeld - Steinbacher StraßeA056  
Mildenau OT ArnsfeldA007A005 
Mildenau OT Mittelschmiedeberg, OberschaarA007  
NeuhausenA181  
Olbernhau StadtA137A136 
Olbernhau OT BlumenauA136  
Olbernhau OT DörnthalA134  
Olbernhau OT HallbachA137  
Olbernhau OT HaselbachA134  
Olbernhau OT HirschbergA136  
Olbernhau OT OberneuschönbergA137  
Olbernhau OT PfaffrodaA137  
Olbernhau OT RothenthalA137  
Pockau-Lengefeld OT ForchheimA134  
Pockau-Lengefeld OT GörsdorfA289  
Pockau-Lengefeld OT LengefeldA289  
Pockau-Lengefeld OT LippersdorfA289  
Pockau-Lengefeld OT PockauA191A289 
Pockau-Lengefeld OT ReiflandA289  
Pockau-Lengefeld OT WernsdorfA289  
Pockau-Lengefeld OT WünschendorfA289  
Scheibenberg Stadt und OT OberscheibeA045  
Schlettau OT DörfelA012  
Schlettau StadtA046  
Sehmatal OT CranzahlA009A020 
Sehmatal OT NeudorfA042  
Sehmatal OT Neudorf/OT Kretscham-RothensehmaA044  
Sehmatal OT SehmaA012  
TannenbergA059  
Tannenberg OT SiebenhöfenA023  
Thermalbad WiesenbadA028  
Thermalbad Wiesenbad OT NeundorfA012  
Thermalbad Wiesenbad OT SchönfeldA051  
Thermalbad Wiesenbad OT WiesaA028  
ThumA280A251 
Thum OT HeroldA280  
Thum OT JansbachA274A251 
WolkensteinA279  
Wolkenstein OT FalkenbachA253  
Wolkenstein OT FloßplatzA271  
Wolkenstein OT GehringswaldeA271  
Wolkenstein OT HilmersdorfA271  
Wolkenstein OT HuthA271  
Wolkenstein OT SchönbrunnA279  
Wolkenstein OT WarmbadA271  
ZschopauA289  
Zschopau OT KrumhermsdorfA293A298 
Zschopau OT WilischthalA289  

Mit der EG - Trinkwasserrichtlinie vom 22. Oktober 2013 hat die Europäische Union einen Parameterwert für Radon-222 von 100 Bq/l und für die Richtdosis von 0,1 mSv pro Jahr festgelegt. Die genannte Richtlinie merkt dazu an, dass der von einem Mitgliedsstaat festzusetzende Wert für die Radon-222-Aktivitätskonzentration auch höher als 100 Bq/l sein kann, jedoch 1000 Bq/l nicht überschreiten darf. Bei einer Radon-222-Aktivitätskonzentration von mehr als 1000 Bq/l sind Abhilfemaßnahmen ohne weitere Prüfung gerechtfertigt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit ihrer geänderten Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 26. November 2015 in Kraft getreten ist, die empfohlenen Parameterwerte der EU für Radon-222 und die Richtdosis übernommen. In dieser TrinkwV wurde festgelegt, dass die Unternehmer und sonstigen Inhaber von zentralen Wasserwerken, die bereits zum Inkrafttreten der Verordnung betrieben wurden, eine Erstuntersuchung auf radioaktive Stoffe natürlichen Ursprungs bis zum 26. November 2019 durchzuführen haben. Bei dezentralen kleinen Wasserwerken besteht eine Untersuchungspflicht, wenn das zuständige Gesundheitsamt dies angeordnet hat. Die Erstuntersuchung umfasst die Bestimmung der Aktivitätskonzentrationen in den 4 unterschiedlichen Quartalen eines Jahres, um möglichst jahreszeitliche oder betriebsbedingte Schwankungen der Radionuklidgehalte zu berücksichtigen. Der ermittelte Jahresdurchschnitt dient dann der Bewertung der Aktivitätskonzentrationen.

Daraufhin hat die ETW GmbH ein, mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes, Untersuchungsprogramm aufgestellt. Dieses Programm hatte einen Umfang von insgesamt 180 Proben von 45 verschiedenen Wässern bzw. Versorgungsgebieten. In 39 von 45 Versorgungsgebieten lagen die Messwerte für die Radon-222-Aktivitätskonzentration und für die Richtdosis, unterhalb der festgelegten Parameterwerte von 100 Bq/l bzw. 0,1 mSv pro Jahr.  Ein Risiko für die menschliche Gesundheit ist nicht anzunehmen.

Die in der TrinkwV festgelegten Parameterwerte sind keine Grenzwerte. Kommt es zu Überschreitungen dieser Parameterwerte, hat das zuständige Gesundheitsamt zu prüfen, ob Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen, dass ein Handeln erfordert und notwendige Maßnahmen anzuordnen sind. Ziel dieser Maßnahmen ist, dass das Trinkwasser ein Leben lang unbedenklich verwendet werden kann, ohne dass sein Verzehr nennenswert zur gesamten Strahlenexposition beiträgt.

Der Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser, bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung (Stand Januar 2017) empfiehlt, bei Radon-222-Aktivitätskonzentrationen von >120 bis ≤ 300 Bq/l, Reduzierungsmaßnahmen innerhalb eines Zeitrahmens von 10 Jahren durchzuführen. Radon-222-Aktivitätskonzentrationen von > 100 bis ≤ 120 Bq/l stellen geringfügige, unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes zu vernachlässigenden Überschreitungen des genannten Parameterwertes dar, deren Duldung bei Nichtverfügbarkeit einfachster Reduzierungsmaßnahmen möglich ist. Überschreitungen des Parameterwertes Radon-222 von 100 Bq/l, lagen in 6 Versorgungsgebieten vor. Daraufhin hat das Gesundheitsamt entsprechende Festlegungen getroffen:

Versorgungsgebiet/
Radon-222-Aktivitätskonzentration/ Erstuntersuchungsergebnis
Festgelegte Maßnahmen durch das Gesundheitsamt (GA) sowie bereits von der ETW GmbH eingeleitete und durchgeführte Maßnahmenvom Gesundheitsamt geduldeter Wert für die Radon-222-Aktivitätskonzentration bis zur Realisierung der Reduzierungsmaßnahmen
Marienberg OT Satzung/
103 Bq/l
Wegen geringfügiger Überschreitung und Fehlen einfachster Mittel zur Reduzierung wurden vom GA keine Abhilfemaßnahmen angeordnet, Wiederholungsmessungen der Radon-222-Aktivitätskonzentrationen analog zur Erstuntersuchung sind im Jahr 2023 durchzuführen. Diese Untersuchungen wurden 2021 wiederholt. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten eine Überschreitung des Parameterwertes Radon. Der aus den vier Quartalen gemittelte Wert betrug 156,5 Bq/l. Das Gesundheitsamt duldet die Überschreitung bis zum 31.12.2031. Vor Ablauf der Frist wird die ETW Maßnahmen zur Radonreduzierung durchführen. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers auf den Parameter Radon-222 werden durchgeführt.300 Bq/l
Marienberg OT Kühnhaide/
188 Bq/l
Die Duldung der Überschreitung erfolgt durch das Gesundheitsamt bis maximal 31.12. 2027. Reduzierungsmaßnahmen sind bis zum 31.12.2027 abzuschließen. Durch die ETW wurden Maßnahmen zur Radonminimierung 2019 durchgeführt. Im Januar 2020 konnte eine Wasserbelüftungsanlage in Betrieb genommen werden. Die erneute Erstuntersuchung wurde 2020 durchgeführt. Der aus den vier Quartalen gemittelte Wert für Radon betrug 17,05 Bq/l. Die Duldung wurde aufgehoben. Regelmäßige Untersuchungen auf Radon-222 sind weiter durchzuführen. Im Jahre 2021 wurde ein Radonwert von 24 Bq/l gemessen.

300 Bg/l

2021 aufgehoben

Marienberg OT Ansprung/
229 Bq/l
Eine Radoneliminierung (Belüftungsanlage) wurde von der ETW GmbH in der TWA Ansprung bereits 2018 installiert. Das GA hatte für 2019 Wiederholungsmessungen auf radioaktive Stoffe natürlichen Ursprungs angeordnet und die Überschreitung des Parameterwertes Radon-222 bis zum Vorliegen der 4 Untersuchungsergebnisse geduldet. Die Messergebnisse aus dem Jahr 2019 zeigen nur noch geringe Radon-222-Aktivitätskonzentrationen. Der aus den vier Quartalen gemittelte Wert betrug 30 Bq/l. Die Anordnung wurde 2020 aufgehoben. Jährliche Untersuchungen werden weiter durchgeführt.

300 Bq/l

2020 aufgehoben 

Marienberg OT Rübenau/
113 Bq/l
Wegen der geringfügigen Überschreitung wurden vom GA für das Quellgebiet Kriegwald keine Reduzierungsmaßnahmen angeordnet. Die Überschreitung wurde vorerst geduldet. Die Inbetrieb-nahme des Tiefbrunnens Rübenau wurde dem GA ordnungsgemäß angezeigt. Wasser aus dem Quellgebiet und aus dem Tiefbrunnen werden gemischt und gemeinsam aufbereitet. Das Radon wird während des Aufbereitungs-prozesses über einen Kreiselbelüfter weitestgehend entfernt. Eine nochmalige Erstuntersuchung auf radioaktive Stoffe natürlichen Ursprungs wird 2022 abgeschlossen. Ergebnisse dazu werden 2023 bekanntgegeben. Bei bisher 3 Untersuchungen, lag die Radonkonzentration im Trinkwasser unter 10 Bq/l.120 Bg/l
Marienberg OT Rübenau/
113 Bq/l
Wegen der geringfügigen Überschreitung wurden vom GA für das Quellgebiet Kriegwald keine Reduzierungsmaßnahmen angeordnet. Die Überschreitung wurde vorerst geduldet. Die Inbetrieb-nahme des Tiefbrunnens Rübenau wurde dem GA ordnungsgemäß angezeigt. Wasser aus dem Quellgebiet und aus dem Tiefbrunnen werden gemischt und gemeinsam aufbereitet. Das Radon wird während des Aufbereitungs-prozesses über einen Kreiselbelüfter weitestgehend entfernt. Eine nochmalige Erstuntersuchung auf radioaktive Stoffe natürlichen Ursprungs wird 2022 abgeschlossen. Ergebnisse dazu werden 2023 bekanntgegeben. Bei bisher 3 Untersuchungen, lag die Radonkonzentration im Trinkwasser unter 10 Bq/l.120 Bg/l
Mildenau OT Arnsfeld,
Versorgungszone
Untere Zone
(siehe Link unten)/
121 Bq/l
Der aus den Quartalen 2017 ermittelte Wert für Radon betrug 121,25 Bq/l. Anfang des Jahres 2019 wurde das Mischungsverhältnis der unterschiedlichen Wasserdargebote so dauerhaft eingestellt, dass der Parameterwert Radon bei jeder Untersuchung unterschritten wurde. Der im Jahr 2019 aus den vier Quartalen gemittelte Wert für Radon betrug 57,5 Bq/l.

300 Bg/l

2020 aufgehoben

Geyer
Versorgungszone HB Walthershöhe (siehe Link unten/
249 Bg/l
Die Duldung der Überschreitung erfolgt bis maximal 31.12.2028. Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration sind bis spätestens 31.12.2028 abzuschließen. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers auf den Parameter Radon-222 werden durchgeführt. Der im Jahr 2019 aus den vier Quartalen gemittelte Wert für Radon betrug 130,25 Bq/l. 2020 lag der Einzelwert bei 49,0 Bq/l und 2021 wurde eine Radon-konzentration von 70 Bq/l gemessen. Die ETW GmbH hat 2021 die Voraussetzungen geschaffen, Wasser aus dem Fernleitungssystem Cranzahl – Gelenau in das Versorgungs-gebiet Geyer einzuspeisen. Mit dem Bau eines Wasserbehälters am Schurf 1 und einer Radonentfernungsanlage besteht ab 2023 die Möglichkeit, dieses Dargebot für die Wasserversorgung in vollem Umfang wieder zu nutzen.300 Bq/l

> Übersichtskarte Versorgungszone Arnsfeld

> Übersichtskarte Versorgungszone Geyer

In allen bisher vorliegenden Anordnungen bescheinigt das Gesundheitsamt, dass mit den Überschreitungen des Parameterwertes Radon-222 keine unmittelbaren Gesundheitsgefährdungen zu erwarten sind. Es gilt jedoch ein Minimierungsgebot.

Ansprechpartner ETW GmbH:

E-Mail: qualitaet(at)wasserversorgung-etw.de

Telefon: 03733 138-0

(Fragen an das Gesundheitsamt richten Sie bitte an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 Soziales und Ordnung, Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst, Sachgebiet Infektionsschutz.)