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FAQ

Die Aufbereitungsstoffe bezogen auf ihr Versorgungsgebiet finden Sie unter: Informationen/ Trinkwasser, oder Sie klicken hier: Zusatzstoffe

Den Härtegrad bezogen auf ihren Wohnort finden Sie unter: Informationen/ Trinkwasser, oder Sie klicken hier: Analysedaten

Ist ein größerer Bereich an Härtegraden angegeben, hängt dies unter anderem damit zusammen, dass Ortschaften verschiedenen Versorgungsgebieten angehören können.

Bitte kontaktieren Sie uns und fragen Sie bitte explizit für Ihre genaue Abnahmeadresse an. E-Mail: qualitaet(at)wasserversorgung-etw.de

Seit 2007 werden in Deutschland nur noch 3 Härtegradbereiche (weich, mittel und hart) unterschieden.
Weiches Wasser besitzt den Härtebereich von 0 bis 8,4 °dH (0 bis 1,5 mmol(Ca2+)/l),
der mittlere Härtebereich erstreckt sich von 8,4 °dH bis 14 °dH (1,5 bis 2,5 mmol(Ca2+)/l) und
hartes Wasser besitzt eine Härtegrad von über 14 °dH (> 2,5 mmol(Ca2+)/l). 1 °dH ? 0,178 mmol(Ca2+)/l

Neue Wasserzähler besitzen eine Eichfrist von 6 Jahren. Somit findet im Regelfall ein turnusmäßiger WZ-Wechsel aller 6 Jahre statt. Die Eichfrist gilt bis zum Ende des angegebenen Jahres. Als Beispiel ist ein WZ bis 2019 geeicht, so gilt die Eichung bis zum 31.12.2019.

Einzelne Entnahmestellen sind auf Dichtheit zu prüfen. Dies kann am einfachsten durch abdrehen aller Verbraucher und Entnahmestellen und nachfolgende Beobachtung des Wasserzählers geschehen. Das Wasserzählerrad sollte im Idealfall stehen bleiben.

Wenn der Mehrverbrauch auf den Wasserzähler als potenzielle Ursache eingegrenzt werden kann, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Wasserzählerbefundprüfung.

Die Wasserzählerbefundprüfung muss bei der "ETW" GmbH beantragt werden. Eine unabhängige Prüfstelle überprüft den WZ auf seine Messgenauigkeit und sonstigen technischen Eigenschaften.

Kommt es bei dem Ergebnis zu einem unzulässigen Messfehler, wird die Befundprüfung von der "ETW" GmbH getragen und der Mehrverbrauch wird erlassen. Hält der Wasserzähler die gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrsfehlergrenzen ein, sind die Kosten für die Wasserzählerbefundprüfung (siehe ETW-Preisliste 02) und dem Mehrverbrauch vom beauftragenden Kunden zu begleichen.

Sie können vorzugsweise PDF-Dokumente schicken, wenn es sich um Dokumente zum Lesen handelt. Wollen Sie uns andere Dateien schicken, packen Sie am besten mit einem Packprogramm Ihrer Wahl, dass zip oder 7z Archive unterstützt.

Word- oder Excel-Dateien sind potenziell virenanfällig. Bitte schicken Sie uns deshalb PDF-Dokumente. Es gibt im Internet diverse kostenlose Tools, die aus Word oder Excel PDF-Dokumente erstellen.

Bitte kontaktieren Sie uns vorher. Exe-Dateien werden per Mail nicht akzeptiert.

Wir sind als Betreiber der Trinkwasserversorgungsleitung Bauherr und Ansprechpartner und kümmern uns natürlich um die Nachbesserung der Baustelle. Oft lässt sich die Oberfläche von Baugruben der Winterbaustellen erst im Frühjahr wieder ordentlich herrichten. Dies betrifft hauptsächlich die Herstellung der Bitumendecke oder auch das Aufziehen von Mutterboden mit Rasenansaat. Auch Absenkungen durch teilweiser Verfüllung mit Frostboden können auftreten. Die von uns beauftragte Tiefbaufirma ist in jedem Fall verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Nach den Grundsätzen von § 32 AVBWasserV kann ein Kunde den Versorgungsvertrag nur lösen, wenn er schriftlich kündigt oder eine Überleitung des Vertrages auf einem neuen Kunden mit Zustimmung des Versorgungsunternehmens stattfindet.

Informationsblatt zum Kundenwechsel
AVBWasserV

Bei einer vorübergehenden Nichtnutzung der Trinkwasserversorgung, z.B. bei Leerstand oder Umbau, kann man eine zeitweilige Absperrung des Hausanschlusses beantragen. Eine Entnahme von Trinkwasser aus der Hausanschlussleitung ist in dieser Zeit nicht möglich. Dies dient zur Sicherheit, dass der Wasserzähler nicht Schäden durch Frost und sonstige Einwirkungen nehmen und kein Trinkwasser unkontrolliert weglaufen kann.

Gemäß § 32 Abs. 7 der AVBWasserV lässt die zeitweilige Absperrung das Vertragsverhältnis mit den Kunden unberührt. Dementsprechend ist der Grundpreis während dieser Zeit weiter zu zahlen.

Kosten laut Preisliste der "ETW" GmbH

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist immer in schriftlicher Form einzureichen. Dazu benötigen wir die Angabe der Kundennummer / Rechnungseinheit, die vollständige 22-stellige IBAN-Nummer sowie die Unterschrift des Kontoinhabers. Dabei ist zu beachten, dass mindestens 5 Werktage vor dem Fälligkeitstermin dieses Mandat vorliegen muss.

In der Jahresabrechnung werden dem Kunden die Beträge und Fälligkeitstermine mitgeteilt. Auch ist auf dieser Abrechnung der Hinweis vermerkt, dass Forderungen bis zur Fälligkeit unserem Konto gutzuschreiben sind und eine gesonderte Zahlungsaufforderung nicht erfolgt. Aus diesem Grund ist die „ETW“ GmbH berechtigt, offene Beträge kostenpflichtig anzumahnen. Um Mahnkosten zukünftig zu vermeiden, sei Ihnen empfohlen, Zahlungen zum Fälligkeitstermin mit Angabe der Kundennummer zu leisten oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Beträge werden dann automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Es besteht die Möglichkeit, Ihnen eine Kopie der Abrechnung zukommen zu lassen. Diese ist kostenpflichtig. Für unsere Aufwendungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Unter Angabe Ihrer Kundennummer können Sie diese unter folgender E-Mail: va(at)wasserversorgung-etw.de anfordern.

Ja, wenn der voraussichtliche Verbrauch wesentlich vom Vorjahr abweicht, z.B. die Personenzahl hat sich im Haus durch Ein- bzw. Auszug geändert.

E-Mail: va(at)wasserversorgung-etw.de

Der Bauherr, der zugleich Grundstückseigentümer ist, beantragt die Trinkwasser – Hausanschlussleitung.

Dafür vorgesehene Formulare finden Sie unter: Kundencenter/ Formulare. Dem Antrag sind ein amtlicher Lageplan des Grundstückes und ein Kellergeschoss-Grundriss mit dem geplanten Wasserzählerstandort beizufügen.

Die Erstellung eines Neuanschlusses ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Bitte stellen Sie deshalb den Antrag so rechtzeitig wie möglich! Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie den Vertrag/Auftrag mit einer Kostenaufstellung.

Es ist angeraten, einen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse vorzusehen. Dieser Hausanschlussraum sollte sich an der zur Versorgungsleitung gerichteten Hausseite befinden, um unnötige Hausanschlusslängen zu vermeiden.

Die Übergabestelle (Hausanschlussraum) muss trocken, begehbar und frostsicher sein. Den endgültigen Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Hausinstallation legen die Fachleute unseres Unternehmens fest, wobei Ihre Wünsche weitgehend Berücksichtigung finden.

Zur Trinkwasser-Hausinstallation, auch Kundenanlage bezeichnet, gehören alle nach dem Hauptabsperrventil (nach dem Wasserzähler befindlich) sich anschließenden Leitungen, Anlagen und Armaturen.

Die Erstellung der Trinkwasser-Hausinstallation in Eigenleistung ist nicht gestattet.

Hier ist vom Bauherrn ein Installationsunternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis der "ETW" GmbH eingetragen ist.

Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasser-Hausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988) hergestellt wird.

Wenn die Hausanschlussleitung bereits am Grundstück anliegt, kann nach Einbau eines Wasserzählers durch das Wasserversorgungsunternehmen, so genanntes Bauwasser, entnommen werden.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass der "Bau" - Wasserzähler besonders gegen Beschädigung und Frost geschützt wird. Diese Nutzung muss gesondert beauftragt werden.

Auftrag/Mietvertrag für die zeitlich begrenzte Wasserentnahme

Die für die Erstellung des Hausanschlusses erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen usw. sind vom Anschlussnehmer (Bauherr) auf eigene Kosten einzuholen.

Die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses werden entsprechend der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV der „ETW“ GmbH vom Kunden getragen.

Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, zur teilweisen Abdeckung notwendiger Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der zur örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen einen angemessenen Baukostenzuschuss abzuverlangen.

Dieser vom Anschlussnehmer zu tragende Kostenanteil wird bemessen über die Zahl der Wohnungseinheiten bzw. über den angemeldeten Bedarf bei Gewerbeanschlüssen.

Nach Fertigstellung des Trinkwasser-Hausanschlusses und gleichzeitigen Einbaus des Wasserzählers beginnt das Kundenverhältnis und der Trinkwasserentnahme steht nichts mehr im Wege.

Für die Zahlungspflicht gilt das Eigentum am Hausanschluss. Er gehört zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgers.
Für Anschlüsse, welche jedoch vor dem 03.10.1990 (Tag der Wiedervereinigung) verlegt wurden gilt, der Anschluss bleibt lt. Artikel 3 des Einigungsvertrages im Eigentum des Kunden. Dieser darf trotz des Eigentums keine Arbeiten an der Betriebsanlage Anschlussleitung durchführen oder durchführen lassen. Dazu ist nur das Versorgungsunternehmen oder von ihm beauftragte Firmen zugelassen.

Das Eigentum am Hausanschluss beginnt in der Regel an der ersten Grundstücksgrenze nach dem öffentlichen Bereich (siehe AVBWasserV).

Der Antrag auf Erneuerung des Hausanschlusses ist vom Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer formlos zu stellen. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten erhalten Sie nach einem Vor-Ort-Termin mit unseren Außendienstmitarbeitern einen Auftrag mit Kostenermittlung zugesandt.

Für die Zahlungspflicht gilt das Eigentum am Hausanschluss. Er gehört zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgers.
Für Anschlüsse, welche jedoch vor dem 03.10.1990 (Tag der Wiedervereinigung) verlegt wurden gilt, der Anschluss bleibt lt. Artikel 3 des Einigungsvertrages im Eigentum des Kunden. Dieser darf trotz des Eigentums keine Arbeiten an der Betriebsanlage Anschlussleitung durchführen oder durchführen lassen. Dazu ist nur das Versorgungsunternehmen oder von ihm beauftragte Firmen zugelassen.
Das Eigentum am Hausanschluss beginnt in der Regel an der ersten Grundstücksgrenze nach dem öffentlichen Bereich (siehe AVBWasserV).

Seit Oktober 2016 werden in einem speziellen Bewertungsverfahren auf Konformität geprüfte WZ in den Verkehr gebracht. Daraus geht hervor, dass die Eichfrist von 6 Jahren mit dem Anbringen der Konformitätskennzeichnung durch den Hersteller beginnt. Die Eichfrist endet somit 6 Jahre nach der CE-Kennzeichnung. Im nachfolgenden Fall also am 31.12.2028.  Wasserzähler