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Rechtliche Grundlagen

Die Güteanforderungen an Trinkwasser sind in Deutschland in der DIN 2000 und in den gesetzlichen Grundlagen, der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie in der „Allgemeinen Verordnung für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) festgelegt.

Für die Normung und Zulassung von Verfahren und Materialien im Bereich des Trinkwassers ist der DVGW e. V. zuständig. Die Zuständigkeiten umfassen alle Aspekte der Trinkwasseraufbereitung, Speicherung und Verteilung und haben einen bindenden Charakter, ähnlich einer DIN-Norm.

Die Erzgebirge Trinkwasser GmbH „ETW“ arbeitet auf der Grundlage von Gesetzen, die die Europäische Union, der Bund und die Länder vorgeben sowie auf Grundlage des DVGW Regelwerks.

Warum haben wir ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt?

Ein Qualitätsmanagement-System und die zugehörige Dokumentation führen zu:
- einer höheren Transparenz im Unternehmen
- einer Regelung von Schnittstellen (Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen)
- einer klaren Abgrenzung von Verantwortlichkeiten
- einer in allen Schritten nachvollziehbaren Produktion/ Dienstleistung/ Tätigkeit
- einer effizienteren Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- einem besseren Informationsfluss
- einer Möglichkeit, Fehler und Fehlerursachen zu beheben und zu vermeiden
- einer Handhabe bei Kundenreklamationen
- einem Nachweis der Sorgfaltspflicht in Haftungsfragen

Warum ein Technisches Sicherheitsmanagement?

Kernaufgabe des Technischen Sicherheitsmanagements ist die Unterstützung des eigenverantwortlichen Handelns unseres Unternehmens und die gleichzeitige Kompetenzstärkung der technischen Selbstverwaltung unserer öffentlichen Wasserversorgung.
Exakt zugeschnitten auf die notwendigen Bedürfnisse unseres Wasserversorgungsunternehmens werden Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche formuliert.
Wichtigstes Ziel des TSM ist es, im geprüften Unternehmen sicherzustellen, dass die Einhaltung einschlägiger Technischer Regeln, Gesetze und sonstiger Vorschriften gewährleistet ist, um einem etwaigen Organisationsverschulden vorzubeugen.

Unser Nutzen:
- Sicherheit durch freiwillige Selbstkontrolle
- größere Transparenz der Prozess-Strukturierung
- Nachweis klarer Verantwortlichkeiten
- Optimierung der unternehmensinternen Betriebsabläufe
- Dokumentation der Betriebssicherheit
- Rechtssicherheit in Haftungsfragen