Hinweise für Bauherren

Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel. Seine Qualität hat unmittelbare Auswirkungen auf unsere Gesundheit. In Deutschland gelten deshalb strenge Qualitätskriterien. Als Wasserversorgungsunternehmen müssen wir zudem darauf achten, dass unser Trinkwasser gut behütet in die Haushalte gelangt. Das betrifft natürlich auch die letzte Strecke, die Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und der Hausinstallation (Hausanschlussleitung).

Als Betreiber der Hausinstallation haben Sie zwar die Verantwortung für die Installation, sind aber nicht in der Lage und damit auch nicht berechtigt, die Arbeiten für die Trinkwasser-Hausinstallation durchzuführen sowie die notwendigen technischen Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers zu treffen. Im Interesse Ihrer Gesundheit müssen Sie deshalb neben der Neuerstellung auch alle anderen Arbeiten, wie Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Hausinstallation von einem Fachmann ausführen lassen, der im Installateurverzeichnis unseres Unternehmens eingetragen ist.

Nach Ihren Bedürfnissen erarbeiten unsere Mitarbeiter des Bereiches Hausanschlusswesen in Zusammenarbeit mit Fachplanern, Architekten und Installateuren individuelle Konzepte im Bereich Hausanschlusswesen.
Mit kompetenter Beratung begleiten wir Ihre Bauprojekte für eine sichere Wasserversorgung. Unter dem Link "Kundencenter | Formulare" auf unserer Homepage besteht die Möglichkeit, einige Formulare auszudrucken. Diese können entsprechend ausgefüllt und an uns zur Weiterbearbeitung gesandt werden.

Wir möchten Sie und Ihre planenden Ingenieur- und Architekturbüros darauf hinweisen, dass in Sachsen gemäß dem Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) der örtliche Brandschutz den Gemeinden und der überörtliche Brandschutz den Landkreisen obliegt. Eine Anfrage hinsichtlich der Löschwasserbereitstellung an die Erzgebirge Trinkwasser GmbH ist somit nicht erforderlich.

Was wird benötigt und wie ist der Ablauf?

Die dazugehörigen Abläufe mit der entsprechenden Formulartechnik finden Sie in folgender Übersicht mit entsprechend weitergehenden Informationen:

Trinkwasserneuanschluss
Nachweis der gesicherten Trinkwasserversorgung
(Standortstellungnahme) wird benötigt z.B. für die Baugenehmigung bei bereits bestehenden Gebäuden
Veränderung des Trinkwasserhausanschluss
(Änderung der Lage und/oder des Spitzenbedarfs)
Erneuerung des Trinkwasserhausanschluss
(ohne Veränderung der Lage und des Spitzenbedarfs)

 

Außerdem haben wir für Sie Informationen zum Thema Hausanschluss in der Rubrik "Informationen | FAQ" zusammengestellt.

Kontaktdaten:
Kundencenter Tel.: 03733 138-0
Bereich Hausanschlusswesen: anschluss(at)wasserversorgung-etw.de