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Erzgebirge Trinkwasser GmbH "ETW"
Rathenaustraße 29
09456 Annaberg-Buchholz
Tel. 03733/138-0

 
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Informationen der Erzgebirge Trinkwasser GmbH

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trinkwasserhausanschlüsse
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Ermäßigter Umsatsteuersatz für Trinkwasseranschlüsse

Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 07.04.2009 ist die Verfahrensweise unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen   Gerichtshofes (EuGH) vom 3. April 2008 und die Anerkennung dessen durch das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 08.10.2008 nunmehr verbindlich geregelt.

Danach sind alle zukünftigen Leistungen am Trinkwasserhausanschluss dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7% unterworfen, wenn die Leistungen von dem zuständigen Wasserlieferungsunternehmen erbracht werden. Damit findet ein Rechtsstreit, der seit dem Jahr 2000 durch alle Instanzen geführt wurde, nun endlich seinen Abschluss.

Das Bundesministerium der Finanzen regelt dabei eindeutig die zukünftige Verfahrensweise, lässt die Rückwirkung jedoch teilweise offen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Korrektur gibt es danach nicht.

Die Erzgebirge Trinkwasser GmbH „ETW“ hat sich im Sinne ihrer Kunden jedoch dazu entschieden, auch für zurückliegende Rechnungen (bis August 2000) auf Antrag des Kunden eine Korrektur der Umsatzsteuer vorzunehmen. Zu viel gezahlte Steuern werden dem Kunden zurückgezahlt. Der entsprechende Steuerausgleich mit den Finanzbehörden wird von der Erzgebirge Trinkwasser GmbH „ETW“ vermittelnd übernommen und mit dem Finanzamt gegengerechnet. Die entstehenden Bearbeitungskosten trägt die Erzgebirge Trinkwasser GmbH „ETW“.

Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden sind von dieser Regelung jedoch ausdrücklich ausgenommen und haben keinen Anspruch auf eine  Rechnungskorrektur.

Um die Korrektur der Umsatzsteuer, für nichtvorsteuerabzugsberechtigte Kunden, vornehmen zu können, brauchen wir verschiedene Angaben wie zum Beispiel Kundennummer, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie die Bankverbindung auf welche der Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Auch das Beifügen einer Rechnungskopie erleichtert uns die Abarbeitung der Anträge sehr.

Zur Vereinfachung haben wir auf unserer Internetseite ein Antragsformular veröffentlicht, welches vollständig ausgefüllt, zusammen mit einer Kopie der zu korrigierenden Rechnung, uns auf dem Postwege zugestellt werden kann.

Die eingehenden Anträge werden wir in den nächsten Wochen und Monaten kontinuierlich abarbeiten und bitten bereits jetzt um Verständnis für eventuell längere Bearbeitungszeiten, da diese Aufgabe von unseren Mitarbeitern zusätzlich erfüllt werden muss.

Das Formular erhalten Sie unter folgenden Link: Antragsformular zur Umsatzsteuerrückerstattung zur Erstellung, Erneuerung und Reparatur von Trinkwasserhausanschlüssen